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PRESSEMITTEILUNG AI Index: PRE 01/160/2010 18. Mai 2010
Thailändische Soldaten sollen unverzüglich die Anwendung von scharfer Munition in mehreren weiten Gebieten Bangkoks einstellen, wie Amnesty International heute mitteilte. „Augenzeugenberichte und Videoaufnahmen zeigen deutlich, dass das Militär mit scharfer Munition unbewaffnete Menschen beschiesst, von denen keinerlei Bedrohung gegen die Soldaten oder gegen andere ausging“, wie der Thailand-Spezialist von Amnesty International, Benjamin Zawacki, berichtete. „Dies ist eine grobe Verletzung eines fundamentalen Menschenrechtes – des Rechts auf Leben.“
“Die gezielte Anwendung scharfer Munition gegen unbewaffnete Menschen, ist ungesetzlich – egal ob es sich dabei um Protestierende oder um andere handelt, von denen keinerlei glaubwürdige Gefahr gegen andere ausgeht“, führte Zawacki weiter aus.
Seit dem 13. Mai, als die Regierung mit der „Operation Rachaprasong“ begann, schossen Soldaten mit Gummigeschossen und scharfer Munition innerhalb und um die Protestzonen in mehreren Teilen Bangkoks. Die Regierung behauptet, dass sich 500 „Terroristen“ unter den Protestierenden versteckten. Mindestens 35 Protestierende wurden getötet. Unter den Getöteten befinden sich zwei Sanitäter, die weisse medizinische Uniformen mit sichtbaren roten Kreuzen trugen, erschossen am 15. und 16. Mai; und ein 17jähriger Junge, erschossen am 15. Mai. Majorgeneral Khattiya Sawatdiphon (bekannt als “Seh Daeng”), militärischer Berater der Protestierenden, wurde am 14. Mai durch die Kugel eines Scharfschützen getroffen und starb am 17. Mai. Darüber hinaus wurde ein weiterer Soldat getötet.
Ueber 200 Menschen wurden verletzt, darunter mehrere thailändische und ausländische Journalisten, sowie ein zehnjähriger Knabe.
„Die Regierung darf nicht zulassen, dass Soldaten innerhalb eines Gebietes, welches sie zu kontrollieren wünscht, auf jedermann ohne weiteres schiessen können“, berichtete Zawacki.
Die Gefechtsregeln der Regierung, wie sie von ihrem Zentrum für die Auflösung von Notsituationen (CRES) am 14. Mai verkündet wurden, konstatieren, dass scharfe Munition nur für Warnschüsse in die Luft, zum Zweck der Selbstverteidigung oder wenn klar solche Personen identifiziert werden, welche die Sicherheitskräfte als “Terroristen” betrachten, verwendet werden dürfen. Am 16. Mai erklärte das CRES mehrere Gebiete in der Nachbarschaft zur Protestzone zu “Scharfschusszone”.
Mehrere AugenzeugInnen berichteten Amnesty International, dass sie Soldaten beobachteten, die mit Gewehren weiter Schussreichweite in das Gebiet schossen – aus einer Distanz, aus welcher von den Opfern kaum irgendeine Gefahr ausging.
CRES Sprecher Oberst Sansern Kaewkamnerd teilte am 14. Mai mit, dass Truppen eine Distanz zu den Protestierenden einhalten werden, und scharfe Munition gebrauchen würden, um Menschen am Annähern zu hindern. Um Protestierende zu stoppen, sollten die Truppen nur unter das Knie schiessen und nur eine Kugel auf einmal abgeben.
„Dies ist laut internationalem Recht und Standards unakzeptabel, die festlegen, dass Feuerwaffen nur als letzter Ausweg gebraucht werden dürfen, wenn ein mutmasslicher Angreifer bewaffneten Widerstand leistet oder anderweitig das Leben Anderer gefährdet, und weniger drastische Massnahmen nicht ausreichen, um den mutmasslichen Angreifer zurückzuhalten oder festzunehmen. Ausserhalb klarer Situationen der Selbstverteidigung, sollte die Kontrolle von Aufständen durch trainierte Polizeikräfte mit nicht-tödlicher Ausstattung erfolgen, und nicht durch Soldaten mit scharfer Munition“, so Zawicki weiter. Hintergrund Die Vereinigte Front für Demokratie und gegen Diktatur (UDD), gemeinhin als “Rothemden” bekannt, begannen ihre Proteste in Bangkok am 12. März.
Viele von ihnen stehen dem früheren thailändischen Premierminister Thaksin Shinawatra nahe, der 2006 in einem Putsch abgesetzt wurde und sich gegenwärtig im freiwilligen Exil befindet. Sie fordern mehr Demokratie, fortlaufend die Auflösung des Parlamentes sowie Neuwahlen. Zeitweise forderten sie auch die Amtsniederlegung und das Exil von Premierminister Abhisit Vejjajiva, der am 3. Mai einen fünf Punkte umfassenden Versöhnungsplan vorlegte, der die Auflösung des Parlamentes und die Ansetzung von Neuwahlen auf den 14. November enthielt. Die Protestierenden akzeptierten den Plan ursprünglich im Prinzip, konterten dann jedoch mit einem “Roten Plan” und weigerten sich, die Protestzone zu verlassen, die sie seit dem 3. April besetzt halten.
Das interne Sicherheitsgesetz wurde zu Beginn der Proteste in Kraft gesetzt und ein Notstandsdekret am 7. April aufgerufen: beide übertragen enormen Gewalt auf das Militär und letzteres Dekret wurde auf nahezu die Hälfte Thailands ausgedehnt.
Thailand ist dem Internationalen Abkommen für zivile und politische Rechte (ICCPR) beigetreten, das bestimmt, dass das Recht auf Leben selbst „in Zeiten öffentlichen Notstandes, der das Leben der Nation bedroht“ nicht eingeschränkt werden darf (Art. 4).
Der Gebrauch tödlicher Gewalt verletzt rücksichtslos das internationale Recht zur Anwendung von Gewalt. Die Basisprinzipien der Vereinten Nationen zur Anwendung von Gewalt und den Gebrauch von Feuerwaffen durch Vollzugsbeamte (1990) und die UN-Prinzipien der effektiven Prävention und Untersuchung von extralegalen, willkürlichen und summarischen Exekutionen (1989), obwohl nicht rechtlich bindend per se, repräsentieren eine globale Uebereinkunft durch Staaten, wie am besten Menschenrechtsvorkehrungen während gesetzlicher Vollzugsoperationen durchgesetzt werden können, ohne das Recht auf Leben zu verletzten. Beide Uebereinkünfte machen klar, dass beabsichtigte tödliche Gewalt nur dann eingesetzt werden kann, wenn sie unvermeidbar ist, um Leben zu schützen. http://www.amnesty.org/en/news-and-updates/thai-military-must-halt-reckless-use-lethal-force-2010-05-1
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